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Allgemeine Geschäftsbedingungen von der Tourismus-Service Nordstrand, Inh. Ketelsen

 

Stand: 01.01.2009 

 

Tourismus-Service Nordstrand, Inh. Ketelsen mit Sitz in Nordstrand (nachfolgend TSN genannt) stellen dem Kunden die Leistungen ausschließlich zu folgenden Bedingungen zur Verfügung:

 

 §1 TSN vertreibt Speicherplatz auf Webservern, die 24 Stunden am Tag an das Internet angebunden sind. TSN stellt Kunden Plattenspeicher auf Webservern für eigene Zwecke Internetplattformen von TSN zur Verfügung. Gleichfalls stellt TSN alle mit diesem Hauptaufgabengebiet verbundenen Nebenleistungen durch sich und seine Partner zur Verfügung. Der Handel mit Computer Hard- und Software erfolgt nach separaten AGB´s. Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet (www - world wide web) abgerufen werden. Der Kunde nutzt das Internet gewerblich für die Darstellung seines Unternehmens oder für private Zwecke.

 

 §2 TSN erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe seines Leistungsangebots. Sonderleistungen (z.B. Erstellung einer individuellen Seitenprogrammierung) werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Für Aufträge auf Einrichtung einer Internet-Präsenz muss der Kunde das Antragsformular von TSN benutzen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und TSN kommt erst nach Auftragsbestätigung durch TSN oder dem beauftragten Erfüllungsgehilfen zustande. Mit Rechnungsstellung sind die in der Rechnung genannten Positionen eingerichtet.

 

 §3 Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde. Bei der Gestaltung seiner Seiten ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. TSN behält sich allerdings vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver übermäßig stark belasten.

 

 §4 Interessenten, die über einen Internet-Zugang verfügen, können die auf dem Webserver abgelegten Informationen des Kunden rund um die Uhr abrufen. TSN sagt eine Erreichbarkeit des Webservers von 98 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von der TSN liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

 

 §5 TSN stellt dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser sein Angebot selbst speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann. TSN stellt dem Kunden hierzu einen passwortgeschützten Account zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und TSN unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Für den Inhalt seiner Seiten ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt TSN im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präsenz ohne schriftliche Genehmigung keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographischen und/oder erotischen Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht er unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 10.001,00 (in Worten: zehntausendeins Euro). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannte Verpflichtung TSN zur außerordentlichen Kündigung.

 

 §6 Dem Kunden wird dringend geraten für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorzuhalten. Diese Sicherheitskopien sollten nicht auf dem Webserver gespeichert werden.

 

 §7 Für die oben bezeichneten und frei verhandelten Leistungen zahlt der Kunde die in der Preisliste ausgewiesenen Preise oder frei verhandelte Preise, die dann der Schriftform bedürfen. Grundsätzlich werden die fälligen Beträge per Rechnungslegung und Überweisung eingefordert. Es ist jedoch auch das Lastschriftverfahren möglich. Die monatlichen Nutzungsentgelte werden jährlich im Voraus berechnet. Im Fall einer Kündigung des Kunden innerhalb eines vorausbezahlten Jahres werden zu viel bezahlte Entgelte erstattet. Die Rechnungen von der &SN sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde bleibt bis zum Ablauf Nutzungsberechtigter. Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Gerät ein Kunde mit der Zahlung des Entgeltes mit mehr als 20 Kalendertagen in Verzug, wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder eine Einzugsermächtigung widerrufen, so ist TSN berechtigt, ihm die Präsenz zu sperren. Für Rück-Lastschriften hat der Kunde € 20,-- und für jede Mahnung € 5,-- zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug erhält der Kunde grundsätzlich nur eine Mahnung, die nach Verstreichen der Mahnfrist in ein gerichtliches Mahnverfahren übergeht. Als Datum der Zahlung gilt der Zahlungseingang bei der TSN. Nach Ablauf der Mahnfrist ist TSN berechtigt, die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden ohne weitere Ankündigung sofort zu sperren und die Inhalte nach Ablauf von 4 Wochen nach der Mahnfrist zu löschen. Bei der Sperrung der Präsenz fallen auch weiterhin die monatlichen Gebühren an, da die Leistung von TSN bei ordnungsgemäßer Zahlung weiter zur Verfügung gestanden hätte.

 

 §8 Der Kunde ist verpflichtet stets seine aktuelle Anschrift mitzuteilen. Ansonsten muss er die Kosten für die Ermittlung seiner Anschrift erstatten; mindestens jedoch € 30,--Bearbeitungsaufwand.

 

 §9 Bei allen vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise. Eine Rückerstattung an den Kunden ist auch bei wesentlichem Unterschreiten der in der technischen Übersicht vorgesehenen Menge ausgeschlossen.

 

 §10 TSN ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinausgeht.

 

 §11 Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen innerhalb eines laufenden Monats die in der technischen Übersicht vorgesehene Höchstmenge übersteigt, wird TSN den Kunden dann für den laufenden Monat und die Folgemonate in den nächsthöheren Tarif einstufen, der mehr Transfervolumen zur Verfügung stellt oder beim größtmöglichen Tarif den Tarif beibehalten und für den laufenden Monat und die Folgemonate den über das vertraglich eingeräumte Volumen hinausgehenden Datentransfer gesondert zu einem Satz lt. Aktueller Preisliste für jeden angefangenen GB bezahlen.

 

 §12 Der Vertrag wird auf ein Jahr Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragsteil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate ab Vertragsbeginn wird eine Abstandsgebühr in Höhe von €100,- fällig. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch TSN gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch TSN, eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für TSN dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.

 

 §13 Sofern dem Kunden zur Durchführung des Vertrags von TSN Programme zur Verfügung gestellt werden, so geschieht dies nur zur Durchführung des vorliegenden Vertrags. Der Kunde erhält lediglich ein ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags übertragen. Er ist verpflichtet, die Programme nebst allen eventuellen Sicherungskopien bei Vertragsende an TSN zurückzugeben. Auf den Rechnern des Kunden sind die Programme zu löschen. Der Kunde darf die Programme nicht an Dritte weitergeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe von € 5.000,00.

 

 §14 TSN erbringt seine Leistungen im Übrigen nach Maßgabe seines Leistungsangebots und seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsgegenstand Internetseitenerstellung und allgemeine Layout und damit zusammenhängende Foto und Bildbearbeitungsaufgaben, sowie Aufgaben in diesem Zusammenhang. Werbeaufträge auf den Internetplattformen von TSN.

 

 §15 "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

 

 §16 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von TSN, der einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.

 

 §17 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

 §18 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

 

 §19 Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

 

 §20 Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

 

 §21 Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

·         deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder

·         deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder

·         deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

 

 §22 Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des obigen Absatzes erfüllt werden.

 

 §23 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

 

 §24 Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

 

 §25 TSN gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

·         durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder

·         durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder

·         durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens

·         durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxys (Zwischenspeichern) oder

·         durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagennach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

 §26 Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

 

 §27 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

 

 §28 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

 §29 Erfüllungsort ist Nordstrand. 

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht wird, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde. Sollte eine dieser Bestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen, so sind die anderen Regelungen weiterhin voll wirksam.

 

 
© 2009 Tourismus-Service Nordstrand